

AGB
Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen von Mietwagen-Bodensee.at
Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen (AGB)
Mietwagen-Bodensee.at
Mietwagen-Bodensee.at ist ein Produkt von:
Daniel Helbock e.u.
Polder 15
6972 Fussach
Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche über Mietwagen-Bodensee.at abgeschlossenen, vermittelten oder vereinbarten Fahrzeugbuchungen und Leistungen, unabhängig davon, ob diese über die Website, telefonisch, schriftlich, elektronisch oder persönlich erfolgen.
Mit Abschluss einer Buchung oder Fahrzeugübernahme erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortliche Stelle
Daniel Helbock e.u.
Polder 15
6972 Fussach
Österreich
E-Mail: info@mietwagen-bodensee.at
Rechte der betroffenen Personen
Kunden haben jederzeit das Recht auf:
-
Auskunft
-
Berichtigung
-
Löschung
-
Einschränkung der Verarbeitung
-
Datenübertragbarkeit
-
Widerspruch gegen die Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen sowie berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
3. Fahrzeugbuchungen und Vermittlungen
Mietwagen-Bodensee.at bietet sowohl eigene Fahrzeugvermietungen als auch vermittelte Fahrzeugbuchungen an.
Bei Vermittlungen kommt der Mietvertrag direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter zustande.
Fahrzeugbuchungen erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Mietwagen-Bodensee.at behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen.
4. Bezahlung
Der Gesamtmietpreis ist nach Reservierungsbestätigung unverzüglich zur Zahlung fällig.
Akzeptierte Zahlungsarten:
-
Überweisung
-
Kreditkarte
-
Debitkarte
-
Barzahlung
-
Lastschrift
Bei Buchungen mit Mietbeginn innerhalb von 10 Tagen ist eine sofortige Zahlung per Kreditkarte erforderlich.
Alle Preise basieren auf einem 24-Stunden-Mietzeitraum.
Sofern nicht anders vereinbart, sind 200 Kilometer pro Miettag inkludiert. Mehrkilometer werden mit EUR 0,25 pro Kilometer verrechnet.
5. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu hinterlegen.
Die Höhe der Kaution beträgt in der Regel EUR 500 zzgl. gebuchter Zusatzleistungen.
Die Vorlage einer auf den Hauptmieter ausgestellten gültigen Kreditkarte kann erforderlich sein.
Je nach Vermieter können auch Debit- oder Guthabenkarten akzeptiert werden.
6. Fahrzeugkategorie
Reservierungen gelten ausschließlich für die gebuchte Fahrzeugkategorie, nicht für ein bestimmtes Fahrzeugmodell.
Der Vermieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen.
7. Fahrzeugübernahme und Rückgabe
Ort und Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und Fahrzeugrückgabe werden im Rahmen der Buchung festgelegt.
Der Mieter ist verpflichtet, Verspätungen unverzüglich bekanntzugeben.
Fahrzeuge werden in der Regel maximal 30 bis 60 Minuten bereitgehalten.
Übernahmen oder Rückgaben außerhalb der Öffnungszeiten können Zusatzkosten verursachen.
Das Fahrzeug ist vollständig, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
8. Zustellungen und Abholungen
Zustellungen und Abholungen sind – abhängig von Vermieter, Distanz und Öffnungszeiten – gegen gesonderte Gebühr möglich.
Zeitangaben sind unverbindlich und können um bis zu 60 Minuten variieren.
9. Versicherungsleistungen und Selbstbehalt
Im Mietpreis enthalten sind grundsätzlich:
-
Haftpflichtversicherung gemäß gesetzlicher Mindestdeckung
-
CDW (Haftungsbeschränkung) gegebenenfalls mit Selbstbehalt
-
TP (Diebstahlschutz) gegebenenfalls mit Selbstbehalt
Selbstbehalt
Für jedes einzelne Schadensereignis fällt – abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein Selbstbehalt zwischen EUR 500 und EUR 1.000 an.
Die konkrete Höhe richtet sich nach der jeweiligen Fahrzeugklasse und den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Mietbedingungen.
Mehrere voneinander unabhängige Schäden gelten als separate Schadensereignisse und können jeweils gesondert verrechnet werden.
Der Selbstbehalt ist je Schadensfall separat zu leisten.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert bzw. nicht von einer allfälligen Haftungsbeschränkung umfasst sind insbesondere Schäden an:
-
Reifen
-
Glas
-
Unterboden
-
Dach
-
Innenraum
-
Motor
-
Ölwanne
-
Getriebe
-
Kupplung
-
Bremsen
-
Elektronik
-
Felgen
Ebenso nicht umfasst sind insbesondere:
-
falsche Betankung
-
Wildschäden
-
Marderschäden
-
Bedienungsfehler
-
grob fahrlässig verursachte Schäden
Diese Schäden sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.
9a. Fehlbetankung
Falschbetankungen sowie daraus entstehende Folgeschäden sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.
Dies umfasst insbesondere:
-
Tankentleerung
-
Reinigung
-
Abschleppkosten
-
Reparaturkosten
-
Motor- und Folgeschäden
-
Nutzungsausfall
Schäden aufgrund von Fehlbetankung sind in der Regel nicht vom Versicherungsschutz oder einer Haftungsbeschränkung umfasst.
Der Mieter ist verpflichtet, im Falle einer Fehlbetankung das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und den Vermieter sofort zu verständigen.
9b. Verlust der Haftungsbeschränkung und des Versicherungsschutzes
Eine vereinbarte Haftungsbeschränkung oder ein Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei:
-
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
-
Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
-
Fahrerflucht
-
Nichtmeldung eines Schadens
-
falscher Betankung
-
Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer
-
Teilnahme an Rennen oder Motorsportveranstaltungen
-
unsachgemäßer Nutzung
-
Überladung
-
Offroad-Fahrten
-
unerlaubten Grenzübertritten
-
Missachtung von Fahrzeugabmessungen
-
grober Fehlbedienung
In diesen Fällen haftet der Mieter für sämtliche Schäden und Folgekosten vollumfänglich.
9c. Nutzungsausfall
Verursacht der Mieter einen Unfall oder eine sonstige Beschädigung am Fahrzeug, durch die das Fahrzeug ganz oder teilweise nicht mehr vermietbar ist, haftet der Mieter neben dem vereinbarten Selbstbehalt auch für den daraus entstehenden Nutzungsausfall.
Der Nutzungsausfall bemisst sich nach dem vereinbarten Tagesmietpreis des Fahrzeugs und gilt für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit.
Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens kann der Nutzungsausfall bis zur Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs geltend gemacht werden.
Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere:
-
Wertminderung
-
Abschleppkosten
-
Gutachterkosten
-
Verwaltungskosten
-
Bergungskosten
bleiben davon unberührt.
Die Geltendmachung erfolgt im gesetzlich zulässigen Umfang.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. Unfall- und Schadenmeldepflicht
Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall, Schaden, Diebstahl, Verlust, Vandalismus oder sonstige Beeinträchtigung des Fahrzeugs unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Im Falle eines Unfalls ist – sofern gesetzlich erforderlich oder bei Beteiligung Dritter – unverzüglich die Polizei zu verständigen.
Der Mieter darf gegenüber Dritten kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Ein europäischer Unfallbericht ist vollständig auszufüllen und unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln.
Unterlässt der Mieter die ordnungsgemäße Meldung, haftet er für daraus entstehende Nachteile und Schäden.
11. Fahrzeugzustand, Verschmutzung und Reinigung
Das Mietfahrzeug ist in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Bei grober oder übermäßiger Verschmutzung, insbesondere durch:
-
Rauchen im Fahrzeug
-
E-Zigaretten
-
Tierhaare
-
starke Innen- oder Außenverschmutzung
-
Geruchsbelästigungen
-
Lebensmittelreste
-
Flüssigkeiten
-
sonstige Verunreinigungen
kann eine Reinigungspauschale von bis zu EUR 250 verrechnet werden.
Die Pauschale wird nur verrechnet, sofern ein erhöhter Reinigungsaufwand erforderlich ist.
Weitergehende Schäden oder Wertminderungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
In sämtlichen Fahrzeugen gilt striktes Rauchverbot.
12. Eigenreparaturen und technische Eingriffe
Eigenmächtige Reparaturen, technische Eingriffe oder Veränderungen am Fahrzeug sind strikt untersagt.
Reparaturen dürfen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.
Nicht genehmigte Reparaturen werden nicht erstattet und können dem Mieter vollständig verrechnet werden.
13. Führerschein und Mindestvoraussetzungen
Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein.
Je nach Fahrzeugkategorie oder Vermieter können strengere Alters- oder Führerscheinbestimmungen gelten.
Zusätzlich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.
14. Zusätzliche Fahrer
Zusätzliche Fahrer sind kostenlos und müssen im Mietvertrag eingetragen sein.
Nicht eingetragene Fahrer sind nicht berechtigt, das Fahrzeug zu lenken.
Zusätzliche Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme anwesend sein und sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
15. Grenzverkehr und Auslandsfahrten
Grenzübertritte und Fahrten ins Ausland sind genehmigungspflichtig und müssen bereits bei der Buchung angefragt werden.
Für bestimmte Länder können Einschränkungen oder Verbote gelten.
Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
Bei unerlaubten Grenzübertritten entfällt eine allfällige Haftungsbeschränkung oder Versicherungsdeckung.
16. Verbotene Nutzungen
Untersagt sind insbesondere:
-
Motorsportveranstaltungen
-
Fahrsicherheitstrainings ohne Zustimmung
-
Offroad-Fahrten
-
gewerbliche Personenbeförderung
-
Transporte gefährlicher Stoffe
-
Weitervermietung
-
Ziehen von Anhängern ohne Genehmigung
-
sonstige missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzungen
17. Kraftstoffregelung
Das Fahrzeug ist mit derselben Tankfüllung zurückzugeben, mit der es übernommen wurde.
Fehlender Kraftstoff wird zuzüglich Servicegebühr verrechnet.
18. Verwaltungsstrafen und Gebühren
Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer verursachten:
-
Verwaltungsstrafen
-
Parkstrafen
-
Mautverstöße
-
Besitzstörungen
-
Verkehrsdelikte
-
Abschleppkosten
-
Verwaltungsgebühren
Zusätzlich kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.
19. Schlüssel, Dokumente und Kennzeichen
Verlust oder Beschädigung von:
-
Fahrzeugschlüsseln
-
Fahrzeugpapieren
-
Kennzeichen
-
Zubehör
ist unverzüglich zu melden.
Sämtliche daraus entstehenden Kosten, insbesondere für:
-
Ersatzschlüssel
-
Neuprogrammierung
-
Austausch von Schlössern
-
Behördengebühren
trägt der Mieter.
20. Sonderzubehör
Sonderausstattungen wie:
-
Winterreifen
-
Schneeketten
-
Kindersitze
-
Navigationsgeräte
sind bei Buchung anzufragen.
Zusatzkosten können vor Ort verrechnet werden.
21. Kundenservice und Reklamationen
Reklamationen sind spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Mietende schriftlich einzureichen.
Später eingebrachte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
22. Umbuchungen
Umbuchungen sind bis 4 Tage vor Mietbeginn kostenlos möglich.
Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Bei Verkürzung der Mietdauer erfolgt keine Rückerstattung nicht konsumierter Miettage.
23. Stornierungen
Stornierungen bis 4 Tage vor Mietbeginn sind kostenlos möglich.
Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
24. Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung für nicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird ausgeschlossen, sofern der Kunde dies selbst zu vertreten hat.
Dies gilt insbesondere bei:
-
fehlenden Dokumenten
-
ungültigem Führerschein
-
fehlender Kreditkarte
-
falschen Angaben
-
Altersbeschränkungen
-
Verstößen gegen Mietbedingungen
25. GPS-Ortung der Fahrzeuge
Die Mietfahrzeuge können mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein.
Die GPS-Nutzung dient ausschließlich:
-
dem Diebstahlschutz
-
der Fahrzeugortung im Schadens- oder Notfall
-
der Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung
-
der Durchsetzung berechtigter Ansprüche
Eine dauerhafte personenbezogene Überwachung des Fahrverhaltens erfolgt nicht.
Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
26. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026
Mietwagen-Bodensee.at
Daniel Helbock e.u.
Polder 15
6972 Fussach
Österreich
Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft Bregenz
