

AGB
Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen von Mietwagen-Bodensee.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mietwagen-Bodensee.at
Mietwagen-Bodensee.at ist ein Produkt von
Daniel Helbock e.u.
Polder 15
6972 Fussach
Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über die Website www.mietwagen-bodensee.at vermittelten Mietwagenbuchungen. Mit der Nutzung der Website und der Buchung eines Fahrzeugs erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
2. Datenschutz – Allgemeine Hinweise
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortliche Stelle:
Daniel Helbock e.u., Polder 15, 6972 Fussach, Österreich
Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, diese Website nicht zu nutzen.
Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Kontakt:
📧 info@mietwagen-bodensee.at
3. Vermittlung von Mietfahrzeugen
Die Bestätigung der Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort. In Ausnahmefällen (z. B. Kurzfristbuchungen, Spezialfahrzeuge, Einwegmieten oder Sonderzubehör) ist eine Rückbestätigung erforderlich.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde einen Voucher.
Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Autovermieter vor Ort abgeschlossen und unterliegt dessen Bedingungen.
Mietwagen-Bodensee.at behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen.
4. Bezahlung
Der Gesamtmietpreis ist nach Reservierungsbestätigung unverzüglich zu entrichten.
Akzeptierte Zahlungsarten:
-
Überweisung
-
Kreditkarte
-
Barzahlung
-
Lastschrift
Bei Buchungen mit Anmietdatum innerhalb von 10 Tagen ist eine sofortige Zahlung per Kreditkarte erforderlich.
Die Preise basieren auf einem 24-Stunden-Mietzeitraum.
Inkludiert sind 200 km pro Tag, Mehrkilometer werden mit 0,25 € pro km verrechnet.
5. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu hinterlegen.
Die Kaution beträgt in der Regel 500 € zuzüglich gebuchter Zusatzleistungen.
Die Vorlage einer auf den Hauptmieter ausgestellten Kreditkarte ist erforderlich. Je nach Vermieter können auch Debit- oder Guthabenkarten akzeptiert werden.
6. Fahrzeugkategorie
Reservierungen gelten ausschließlich für die gebuchte Fahrzeugkategorie, nicht für ein bestimmtes Modell. Der Vermieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen.
7. Fahrzeugübernahme und Rückgabe
Ort und Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und Rückgabe werden bei Buchung festgelegt.
Bei Verspätungen ist Mietwagen-Bodensee.at umgehend zu informieren.
Fahrzeuge werden in der Regel maximal 30–60 Minuten bereitgehalten.
Übernahmen außerhalb der Öffnungszeiten können Zusatzkosten verursachen.
8. Zustellungen
Zustellungen und Abholungen sind je nach Vermieter, Distanz und Öffnungszeiten gegen Gebühr möglich. Zeitangaben sind unverbindlich und können um bis zu 60 Minuten variieren.
9. Versicherungsleistungen & Selbstbehalt
Im Mietpreis sind grundsätzlich enthalten:
Haftpflichtversicherung gemäß gesetzlicher Mindestdeckung
CDW (Haftungsbeschränkung) ggf. mit Selbstbehalt
TP (Diebstahlschutz) ggf. mit Selbstbehalt
Selbstbehalt im Schadensfall
Im Schadensfall trägt der Mieter – abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – einen Selbstbehalt zwischen 500 € und 1.000 € pro Schadensereignis.
Die konkrete Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und ist den Mietbedingungen sowie dem Voucher zu entnehmen.
Der Selbstbehalt gilt auch bei Abschluss einer Haftungsbeschränkung (CDW), sofern kein ausdrücklicher schriftlicher Ausschluss vereinbart wurde.
Nicht versichert und in voller Höhe vom Mieter zu tragen sind insbesondere Schäden an:
Reifen
Glas
Unterboden
Dach
Innenraum
Motor, Ölwanne
Getriebe, Kupplung, Bremsen
falsche Betankung
Wild- und Marderschäden
9a. Nutzungsausfall bei Unfall oder Beschädigung
Verursacht der Mieter einen Unfall oder eine sonstige Beschädigung am Fahrzeug, durch die das Fahrzeug ganz oder teilweise nicht mehr vermietbar ist, haftet der Mieter neben dem vereinbarten Selbstbehalt auch für den daraus entstehenden Nutzungsausfall.
Der Nutzungsausfall bemisst sich nach dem vereinbarten Tagesmietpreis des Fahrzeugs und gilt für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit des Fahrzeugs.
Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens kann der Nutzungsausfall bis zur Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs geltend gemacht werden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug aufgrund des Schadens nicht weitervermietet werden kann.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vermieters, insbesondere für Wertminderung, Abschleppkosten, Gutachterkosten oder Verwaltungsaufwand, bleiben davon unberührt.
10. Fahrzeugzustand, Verschmutzung & Reinigung
Das Mietfahrzeug ist in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Bei grober oder übermäßiger Verschmutzung, insbesondere durch:
-
Rauchen im Fahrzeug (auch E-Zigaretten)
-
Tierhaare
-
starke Verschmutzungen im Innen- oder Außenbereich
-
Geruchsbelästigungen
-
Rückstände von Lebensmitteln, Flüssigkeiten oder sonstigen Substanzen
wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250 € verrechnet.
Die Pauschale wird fällig, wenn eine normale Fahrzeugaufbereitung nicht ausreicht und ein erhöhter Reinigungsaufwand erforderlich ist.
Weitergehende Schäden oder Wertminderungen bleiben davon unberührt und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
In allen Mietfahrzeugen gilt striktes Rauchverbot.
11. Führerschein
Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr (teilweise länger, je nach Vermieter) im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein. Zusätzlich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.
12. Zusätzliche Fahrer
Zusätzliche Fahrer sind kostenpflichtig und müssen im Mietvertrag eingetragen sein. Sie müssen bei Fahrzeugübernahme anwesend sein.
13. Grenzverkehr
Grenzübertritte sind genehmigungspflichtig und müssen bereits bei Buchung angefragt werden. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
14. Sonderzubehör
Sonderausstattungen (z. B. Winterreifen, Kindersitze) sind bei Buchung anzufragen und vor Ort zu bezahlen.
15. Kundenservice
Reklamationen sind spätestens 90 Tage nach Mietende schriftlich einzureichen.
16. Umbuchungen
Umbuchungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Bei Verkürzung der Mietdauer erfolgt keine Rückerstattung.
17. Stornierungen
Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind kostenfrei.
Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.
Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
18. Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung für nicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird ausgeschlossen, sofern der Kunde dies zu vertreten hat (z. B. fehlende Dokumente, Kreditkarte, Altersbeschränkungen).
19. GPS-Überwachung der Fahrzeuge
Die Mietfahrzeuge können mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein.
Die GPS-Nutzung dient ausschließlich:
-
dem Diebstahlschutz
-
der Fahrzeugortung im Schadens- oder Notfall
-
der Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung
-
der Durchsetzung berechtigter Ansprüche
Eine dauerhafte oder personenbezogene Überwachung des Fahrverhaltens findet nicht statt.
Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform und nur solange, wie dies erforderlich ist.
Mit Abschluss des Mietvertrags erklärt sich der Mieter ausdrücklich mit der GPS-Nutzung einverstanden.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Stand: August 2024
Mietwagen-Bodensee.at
Daniel Helbock e.u.
Polder 15
6972 Fussach
Österreich
Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft Bregenz
