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AGB

Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen von Mietwagen-Bodensee.at

Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Mietwagen-Bodensee.at

Mietwagen-Bodensee.at ist ein Produkt von:

Daniel Helbock e.u.
Polder 15
6972 Fussach
Österreich

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche über Mietwagen-Bodensee.at abgeschlossenen, vermittelten oder vereinbarten Fahrzeugbuchungen und Leistungen, unabhängig davon, ob diese über die Website, telefonisch, schriftlich, elektronisch oder persönlich erfolgen.

Mit Abschluss einer Buchung oder Fahrzeugübernahme erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Verantwortliche Stelle

Daniel Helbock e.u.
Polder 15
6972 Fussach
Österreich

E-Mail: info@mietwagen-bodensee.at

Rechte der betroffenen Personen

Kunden haben jederzeit das Recht auf:

  • Auskunft

  • Berichtigung

  • Löschung

  • Einschränkung der Verarbeitung

  • Datenübertragbarkeit

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen sowie berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3. Fahrzeugbuchungen und Vermittlungen

Mietwagen-Bodensee.at bietet sowohl eigene Fahrzeugvermietungen als auch vermittelte Fahrzeugbuchungen an.

Bei Vermittlungen kommt der Mietvertrag direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter zustande.

Fahrzeugbuchungen erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

Mietwagen-Bodensee.at behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen.

4. Bezahlung

Der Gesamtmietpreis ist nach Reservierungsbestätigung unverzüglich zur Zahlung fällig.

Akzeptierte Zahlungsarten:

  • Überweisung

  • Kreditkarte

  • Debitkarte

  • Barzahlung

  • Lastschrift

Bei Buchungen mit Mietbeginn innerhalb von 10 Tagen ist eine sofortige Zahlung per Kreditkarte erforderlich.

Alle Preise basieren auf einem 24-Stunden-Mietzeitraum.

Sofern nicht anders vereinbart, sind 200 Kilometer pro Miettag inkludiert. Mehrkilometer werden mit EUR 0,25 pro Kilometer verrechnet.

5. Kaution

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu hinterlegen.

Die Höhe der Kaution beträgt in der Regel EUR 500 zzgl. gebuchter Zusatzleistungen.

Die Vorlage einer auf den Hauptmieter ausgestellten gültigen Kreditkarte kann erforderlich sein.

Je nach Vermieter können auch Debit- oder Guthabenkarten akzeptiert werden.

6. Fahrzeugkategorie

Reservierungen gelten ausschließlich für die gebuchte Fahrzeugkategorie, nicht für ein bestimmtes Fahrzeugmodell.

Der Vermieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen.

7. Fahrzeugübernahme und Rückgabe

Ort und Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und Fahrzeugrückgabe werden im Rahmen der Buchung festgelegt.

Der Mieter ist verpflichtet, Verspätungen unverzüglich bekanntzugeben.

Fahrzeuge werden in der Regel maximal 30 bis 60 Minuten bereitgehalten.

Übernahmen oder Rückgaben außerhalb der Öffnungszeiten können Zusatzkosten verursachen.

Das Fahrzeug ist vollständig, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

8. Zustellungen und Abholungen

Zustellungen und Abholungen sind – abhängig von Vermieter, Distanz und Öffnungszeiten – gegen gesonderte Gebühr möglich.

Zeitangaben sind unverbindlich und können um bis zu 60 Minuten variieren.

9. Versicherungsleistungen und Selbstbehalt

Im Mietpreis enthalten sind grundsätzlich:

  • Haftpflichtversicherung gemäß gesetzlicher Mindestdeckung

  • CDW (Haftungsbeschränkung) gegebenenfalls mit Selbstbehalt

  • TP (Diebstahlschutz) gegebenenfalls mit Selbstbehalt

Selbstbehalt

Für jedes einzelne Schadensereignis fällt – abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein Selbstbehalt zwischen EUR 500 und EUR 1.000 an.

Die konkrete Höhe richtet sich nach der jeweiligen Fahrzeugklasse und den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Mietbedingungen.

Mehrere voneinander unabhängige Schäden gelten als separate Schadensereignisse und können jeweils gesondert verrechnet werden.

Der Selbstbehalt ist je Schadensfall separat zu leisten.

Nicht versicherte Schäden

Nicht versichert bzw. nicht von einer allfälligen Haftungsbeschränkung umfasst sind insbesondere Schäden an:

  • Reifen

  • Glas

  • Unterboden

  • Dach

  • Innenraum

  • Motor

  • Ölwanne

  • Getriebe

  • Kupplung

  • Bremsen

  • Elektronik

  • Felgen

Ebenso nicht umfasst sind insbesondere:

  • falsche Betankung

  • Wildschäden

  • Marderschäden

  • Bedienungsfehler

  • grob fahrlässig verursachte Schäden

Diese Schäden sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.

9a. Fehlbetankung

Falschbetankungen sowie daraus entstehende Folgeschäden sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Tankentleerung

  • Reinigung

  • Abschleppkosten

  • Reparaturkosten

  • Motor- und Folgeschäden

  • Nutzungsausfall

Schäden aufgrund von Fehlbetankung sind in der Regel nicht vom Versicherungsschutz oder einer Haftungsbeschränkung umfasst.

Der Mieter ist verpflichtet, im Falle einer Fehlbetankung das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und den Vermieter sofort zu verständigen.

9b. Verlust der Haftungsbeschränkung und des Versicherungsschutzes

Eine vereinbarte Haftungsbeschränkung oder ein Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss

  • Fahrerflucht

  • Nichtmeldung eines Schadens

  • falscher Betankung

  • Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer

  • Teilnahme an Rennen oder Motorsportveranstaltungen

  • unsachgemäßer Nutzung

  • Überladung

  • Offroad-Fahrten

  • unerlaubten Grenzübertritten

  • Missachtung von Fahrzeugabmessungen

  • grober Fehlbedienung

In diesen Fällen haftet der Mieter für sämtliche Schäden und Folgekosten vollumfänglich.

9c. Nutzungsausfall

Verursacht der Mieter einen Unfall oder eine sonstige Beschädigung am Fahrzeug, durch die das Fahrzeug ganz oder teilweise nicht mehr vermietbar ist, haftet der Mieter neben dem vereinbarten Selbstbehalt auch für den daraus entstehenden Nutzungsausfall.

Der Nutzungsausfall bemisst sich nach dem vereinbarten Tagesmietpreis des Fahrzeugs und gilt für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit.

Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens kann der Nutzungsausfall bis zur Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs geltend gemacht werden.

Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere:

  • Wertminderung

  • Abschleppkosten

  • Gutachterkosten

  • Verwaltungskosten

  • Bergungskosten

bleiben davon unberührt.

Die Geltendmachung erfolgt im gesetzlich zulässigen Umfang.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10. Unfall- und Schadenmeldepflicht

Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall, Schaden, Diebstahl, Verlust, Vandalismus oder sonstige Beeinträchtigung des Fahrzeugs unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Im Falle eines Unfalls ist – sofern gesetzlich erforderlich oder bei Beteiligung Dritter – unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Der Mieter darf gegenüber Dritten kein Schuldanerkenntnis abgeben.

Ein europäischer Unfallbericht ist vollständig auszufüllen und unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln.

Unterlässt der Mieter die ordnungsgemäße Meldung, haftet er für daraus entstehende Nachteile und Schäden.

11. Fahrzeugzustand, Verschmutzung und Reinigung

Das Mietfahrzeug ist in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Bei grober oder übermäßiger Verschmutzung, insbesondere durch:

  • Rauchen im Fahrzeug

  • E-Zigaretten

  • Tierhaare

  • starke Innen- oder Außenverschmutzung

  • Geruchsbelästigungen

  • Lebensmittelreste

  • Flüssigkeiten

  • sonstige Verunreinigungen

kann eine Reinigungspauschale von bis zu EUR 250 verrechnet werden.

Die Pauschale wird nur verrechnet, sofern ein erhöhter Reinigungsaufwand erforderlich ist.

Weitergehende Schäden oder Wertminderungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

In sämtlichen Fahrzeugen gilt striktes Rauchverbot.

12. Eigenreparaturen und technische Eingriffe

Eigenmächtige Reparaturen, technische Eingriffe oder Veränderungen am Fahrzeug sind strikt untersagt.

Reparaturen dürfen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.

Nicht genehmigte Reparaturen werden nicht erstattet und können dem Mieter vollständig verrechnet werden.

13. Führerschein und Mindestvoraussetzungen

Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein.

Je nach Fahrzeugkategorie oder Vermieter können strengere Alters- oder Führerscheinbestimmungen gelten.

Zusätzlich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.

14. Zusätzliche Fahrer

Zusätzliche Fahrer sind kostenlos und müssen im Mietvertrag eingetragen sein.

Nicht eingetragene Fahrer sind nicht berechtigt, das Fahrzeug zu lenken.

Zusätzliche Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme anwesend sein und sämtliche Voraussetzungen erfüllen.

15. Grenzverkehr und Auslandsfahrten

Grenzübertritte und Fahrten ins Ausland sind genehmigungspflichtig und müssen bereits bei der Buchung angefragt werden.

Für bestimmte Länder können Einschränkungen oder Verbote gelten.

Es können zusätzliche Gebühren anfallen.

Bei unerlaubten Grenzübertritten entfällt eine allfällige Haftungsbeschränkung oder Versicherungsdeckung.

16. Verbotene Nutzungen

Untersagt sind insbesondere:

  • Motorsportveranstaltungen

  • Fahrsicherheitstrainings ohne Zustimmung

  • Offroad-Fahrten

  • gewerbliche Personenbeförderung

  • Transporte gefährlicher Stoffe

  • Weitervermietung

  • Ziehen von Anhängern ohne Genehmigung

  • sonstige missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzungen

17. Kraftstoffregelung

Das Fahrzeug ist mit derselben Tankfüllung zurückzugeben, mit der es übernommen wurde.

Fehlender Kraftstoff wird zuzüglich Servicegebühr verrechnet.

18. Verwaltungsstrafen und Gebühren

Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer verursachten:

  • Verwaltungsstrafen

  • Parkstrafen

  • Mautverstöße

  • Besitzstörungen

  • Verkehrsdelikte

  • Abschleppkosten

  • Verwaltungsgebühren

Zusätzlich kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.

19. Schlüssel, Dokumente und Kennzeichen

Verlust oder Beschädigung von:

  • Fahrzeugschlüsseln

  • Fahrzeugpapieren

  • Kennzeichen

  • Zubehör

ist unverzüglich zu melden.

Sämtliche daraus entstehenden Kosten, insbesondere für:

  • Ersatzschlüssel

  • Neuprogrammierung

  • Austausch von Schlössern

  • Behördengebühren

trägt der Mieter.

20. Sonderzubehör

Sonderausstattungen wie:

  • Winterreifen

  • Schneeketten

  • Kindersitze

  • Navigationsgeräte

sind bei Buchung anzufragen.

Zusatzkosten können vor Ort verrechnet werden.

21. Kundenservice und Reklamationen

Reklamationen sind spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Mietende schriftlich einzureichen.

Später eingebrachte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

22. Umbuchungen

Umbuchungen sind bis 4 Tage vor Mietbeginn kostenlos möglich.

Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Bei Verkürzung der Mietdauer erfolgt keine Rückerstattung nicht konsumierter Miettage.

23. Stornierungen

Stornierungen bis 4 Tage vor Mietbeginn sind kostenlos möglich.

Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

24. Haftungsbeschränkungen

Eine Haftung für nicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird ausgeschlossen, sofern der Kunde dies selbst zu vertreten hat.

Dies gilt insbesondere bei:

  • fehlenden Dokumenten

  • ungültigem Führerschein

  • fehlender Kreditkarte

  • falschen Angaben

  • Altersbeschränkungen

  • Verstößen gegen Mietbedingungen

25. GPS-Ortung der Fahrzeuge

Die Mietfahrzeuge können mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein.

Die GPS-Nutzung dient ausschließlich:

  • dem Diebstahlschutz

  • der Fahrzeugortung im Schadens- oder Notfall

  • der Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung

  • der Durchsetzung berechtigter Ansprüche

Eine dauerhafte personenbezogene Überwachung des Fahrverhaltens erfolgt nicht.

Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

26. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026

Mietwagen-Bodensee.at
Daniel Helbock e.u.
Polder 15
6972 Fussach
Österreich

Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft Bregenz

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